An der Mitgliederversammlung der Jungfreisinnigen Stadt Bern vom Dienstagabend wurden 20 viel-versprechende junge Stadtbernerinnen und Stadtberner für die Grossratswahlen 2022 nominiert. Die Liste der Jungfreisinnigen Stadt Bern ist damit komplett. Weiter fassten die Mitglieder der Jung-freisinnigen Stadt Bern die Parolen für die städtischen Abstimmungen vom 26. September 2021. Die Jungfreisinnigen sagen einstimmig Nein zu einer Erhöhung des Rahmenkredits für den städtischen Erwerb von Liegenschaften. Die Vorlage schafft Ungleichheiten und führt zu einer weiteren Schwächung des Stadtberner Mittelstands. Dem Erlass zur Gewässerraumplanung wurde dagegen einstimmig zugestimmt.
Seit Dienstagabend sind 20 Jungfreisinnige offiziell für die Grossratswahlen 2022 nominiert und können damit mit der Planung des persönlichen Wahlkampfes beginnen. Die Liste umfasst eine grosse Vielfalt an jungen Stadtbernerinnen und Stadtbernern mit einem riesigen Potenzial. Das Ziel des Vorstandes ist klar: Nach dem grossen Erfolg bei den Stadtratswahlen vom letzten Winter soll dieses Ergebnis bei den Grossratswahlen im nächsten Frühling mindestens bestätigt werden. Die Jungfreisinnigen werden auch für diese Wahlen eine gemeinsame Liste mit digital-liberal.ch bilden.
Zudem wurden an der Mitgliederversammlung die Abstimmungsvorlagen vom 26. September 2021 diskutiert. Die Jungfreisinnigen Stadt Bern fassten für die Erhöhung des Rahmenkredits zum Erwerb von Liegenschaften einstimmig die Nein-Parole. Mit der Erhöhung des Rahmenkredits sollen städtische Wohnungen erworben werden, die wiederum vor allem im Bereich “günstiger Wohnraum (GüWR)” vermietet werden sollen.
Die Mitgliederversammlung ist der klaren Meinung, dass diese Wohnbaupolitik ihr Ziel deutlich verfehlt. Mit dem insgesamt über CHF 100 Mio. schweren Rahmenkredit werden Wohnungen erworben, die nur sehr wenigen Einkommensschwachen Unterstützung bieten. Gleichzeitig wird viel Kapital gebunden, welches nicht anderweitig eingesetzt werden kann (zum Beispiel für Unterstützungsleistungen in Form von Subjektfinanzierungen). Die Vorlage verkennt, dass Wohnraum in Bern für alle Einkommensklassen knapp ist und setzt nur einen Schwerpunkt auf günstigen Wohnraum. Damit wird das seit Jahren bestehende Gleichgewicht von geringen Einkommen und Einkommen des Mittelstands – der zum grössten Teil die Aufwände der Stadt Bern, also auch die Unterstützung der Einkommensschwachen, finanziert – bedroht
Diese Annahme wird von weiteren Argumenten gestützt:
- Der Gemeinderat argumentiert, dass der Erwerb von städtischem Wohnraum für GüWR notwendig ist, um die Verdrängung von Einwohnerinnen und Einwohnern mit niedrigen Einkommen zu verhindern. Tatsächlich findet aber keine solche Verdrängung statt: Das durchschnittliche Einkommen in der Stadt Bern unterscheidet sich seit Jahren, gerade im tiefen und mittleren Bereich, kaum vom Rest des Kantons (Quelle: Steuerstatistik Kanton Bern).
- Die Stadt Bern erwirbt ihre Liegenschaften vorwiegend an Orten in der Stadt, an denen das Wohnen heute bereits vergleichsweise günstig ist. Damit treibt sie zudem die Gentrifizierung voran
- Bestehende GüWR-Wohnungen werden zu einem grossen Teil an Einwohnerinnen und Einwohner vermietet, die überhaupt nicht den GüWR-Kriterien entsprechen. Die Mieterinnen und Mieter zahlen zwar ein wenig mehr Miete, versperren aber Menschen die Wohnungen, welche dringend darauf angewiesen wären. Aus diesem Grund muss die Stadt zuerst mindestens sicherstellen, dass alle GüWR-Wohnungen auch tatsächlich an Leute vermietet werden, welche den entsprechenden Kriterien entsprechen, bevor sie weiteren entsprechenden Wohnraum erwirbt
Alle anderen Argumente werden von Rot-Grün als Vorwand zur Verstaatlichung von Liegenschaften ins Feld geführt. Die aktuelle Politik dient nur der eigenen Klientel, und zwar ganz nach dem Motto: «für wenige statt für viele».
Dem Erlass zur Gewässerraumplanung stimmen die Mitglieder der Jungfreisinnigen Stadt Bern hingegen einstimmig zu, obwohl die aktuelle Umsetzung dieser neuen Planung auch für kritische Stimmen sorgte. So wurden Teile dieser Gewässerraumplanung von den Behörden nicht mit der nötigen Sorgfalt behandelt. Einzelne Inhalte wurden beispielsweise nur sehr oberflächlich umgesetzt.